Wettbewerbsrichtlinien Dawalicious

Zur Teilnahme berechtigt sind Kochlernende vom 1. bis 3. Lehrjahr mit Wohnsitz und Arbeitsort in der Schweiz.

Minderjährige Teilnehmer bestätigen durch ihre Teilnahme, dass sie mit Erlaubnis des gesetzlichen Vertreters handeln.

Davon ausgenommen sind Mitarbeitende der WANDER AG und deren beauftragte Firmen.

Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt unabhängig von einer Produktbestellung bzw. einem Kauf.

Der Zeitraum für eine Wettbewerbsteilnahme wird im Zusammenhang mit dem jeweiligen Wettbewerb bekanntgegeben. Die Gewinner werden durch eine Fachjury ermittelt. Über Vorgehen und Kriterien wird keine Korrespondenz geführt. Gewinne gelten auf den Namen der teilnehmenden Person und sind nicht auf Drittpersonen übertragbar. Eine Barauszahlung der Wettbewerbspreise ist nicht möglich.

Die Wettbewerbs- und Gewinnbedingungen können durch den Veranstalter ohne Ankündi-gung geändert werden. 

Mit Ihrer Teilnahme an Wettbewerben mit Bild-, Video- oder Text-Einsendung willigen Sie ein, dass Dawa / die Wander AG den von Ihnen eingereichten Beitrag (Foto, Video, Text, etc.) inklusive Ihrem Namen veröffentlichen darf.